Lernmitteleigenanteil
Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetzt (LFG) sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ein Drittel des festgelegten Durchschnittbetrags (108€) als Eigenanteil zu zahlen. Demnach beträgt der Elternbetrag zu den Lernmitteln für das kommende Schuljahr 36€. Da es sich hier um einen Durchschnittswert handelt, der auf die Dauer der Schullaufbahn zu berechnen ist, kann es sein, dass der betrag unter- oder überschritten wird.


